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Ehe & Familie

Samstag, 20. September 2008 - 16:01 Uhr
Ehescheidung ist auch Grund für Armut und Unglück

Ehescheidungen haben gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Menschen und die gesamte Gesellschaft. Besonders in einer Ehe vorhandene Kinder leiden massiv unter Trennung und Scheidung. Während in populärer Literatur und den Medien (siehe [6]) immer wieder die Illusion befördert wird, Kinder könnten durch liebevolles, ziviles und rationales Verhalten der Scheidungseltern vor Schäden bewahrt werden, beweist die Wissenschaft anderes. Eine Langzeitstudie über 25 Jahre (siehe Quelle [3]) kommt zu dem Ergebnis, dass Kinder nach einer Ehescheidung Symptome aufweisen, die ähnlich gravierend sind, wie nach sexuellem Missbrauch im familiären Umfeld, Symptome, die erheblich gravierender sind als in Familien, die trotz andauernder Streitigkeiten als Lebensgemeinschaft bestehen bleiben.

Noch 13-15 Jahre nach der Scheidung, sind die Kinder gegenüber nicht durch Trennung oder Scheidung betroffenen Kindern, bei denen die Beziehung der Eltern zum Teil ebenfalls stark belastet war, statistisch hochsignifikant auffällig.

Doch auch die Ehepartner leiden unter der Scheidung, in der Regel gravierender und stärker als unter einer belasteten Ehe, die aber nicht zu einer Trennung führt. Nach Scheidung oder Trennung ist die Zahl der Behandlung von Depressionen, psychosomatischen Krankheiten, Schlaganfall und Herzinfarkt statistisch signifikant erhöht. Das Bundesministerium für Frauen sagt dazu: „Trennung wirkt, besonders für den, der verlassen wird, als wenn ihm der "Boden unter den Füßen weggezogen" wird. Trennung wird wie ein betäubender Schock erlebt.“

Doch die Scheidungsauswirkungen sind nicht nur gesundheitlicher und emotionaler Natur. Nach einem Gutachten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind Trennung und Scheidung eine wichtige Ursache, wenn nicht sogar die wichtigste Ursache, für die Entstehung von Niedrigeinkommen, Armut und Kinderarmut in Deutschland. (Zitat BMFSJ, siehe www.bmfsfj.de)

Der Spiegel schreibt beispielsweise, dass laut Argetra (einem Immobilienverwerter) Ehescheidung eine der häufigsten Ursachen für die Zwangsversteigerung von Immobilien ist. In 2006 kamen fast 48.000 Eigenheime zur Zwangsversteigerung. Doch "die Zwangsversteigerung löst die finanziellen Probleme der Eigentümer oft nicht, denn Schulden, die durch den Verkauf nicht beglichen werden können, sind weiter abzuzahlen", so der Berliner Makler Alexander Rainoff gegenüber der Zeitschrift „Stern“. In einer Studie der Rechtsanwälte Harro Luxemburg und Daniela Leikam werden die wirtschaftlichen Nachteile einer Scheidung für die betroffenen Menschen deutlich dargestellt. Für die betroffenen bewirkt eine Scheidung immer eine erhebliche Mehrbelastung bei gleichzeitig sinkender Lebensqualität.

Für Verwaltung, Staat und die Wirtschaft dagegen bringt eine Ehescheidung im wesentlichen Vorteile. In vielen Fällen ist ein zuvor in der Kindererziehung erfolgreich wertschöpfender Partner gezwungen, eine Lohnarbeit in der Wirtschaft aufzunehmen, für die er in Steuerklasse 1 besteuert wird. Die Erziehung der Kinder muss dann meist Institutionen (staatlichen oder privaten) übertragen werden. Die Wirtschaft freut sich, zwei Haushalte mit Wohnraum, Strom, Heizöl, Geräten und Lebensmitteln versorgen zu können.

Bereits im Jahr 1998 schrieb das Institut der deutschen Wirtschaft, dass bei einer weitgehend stagnierenden Bevölkerungszahl die Zahl der Haushalte, z. B. durch Förderung von Singlehaushalten oder Ehescheidungen, erhöht werden müsse, um die Gewinn- und Wachstumsziele von auf privaten Konsum ausgerichteten Konzernen zu erreichen. Entsprechend wird das Single-Dasein und die Ehescheidung durch Werbung, Boulevardpresse und das Fernsehen (auch das öffentlich-rechtliche) beworben und zumindest positiv dargestellt.

Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 19. September 2008 zu der durch Justizministerin Zypris auf den Weg gebrachten „Modernisierung des Familienrechtes“ wird die Ehescheidung erneut erheblich vereinfacht und eine neue Verwaltung geschaffen: das „Große Familiengericht“. Die Bürokratie wird weiter aufgebläht, denn an den dramatischen Folgen, die diese Ausweitung der Ehescheidung mit sich bringt, kann auch die familienverachtendste Regierung nicht vorübergehen. Als Arbeitsbeschaffungsprogramm für arbeitslose Sozialstudenten wird ein „Umgangspfleger“ eingeführt, der Kindern in schwierigen Trennungskonflikten helfen soll – ein kleines Trostpflästerchen für die von Frau Zypris zu verantwortenden, schweren Verwundungen der kleinen Kinderseelen und obendrein eine weitere Rechtfertigung für höhere Ausgaben des Staates, höhere Steuern und weniger Freiheit der Bürger.

Wir fordern zum Umdenken auf. Die traditionelle Familie muss gestärkt werden. Die Wirtschaft fordert die Bayerische Zentrumspartei auf, sich auf ihre Verpflichtung auf das Gemeinwohl zu besinnen und von der Förderung und Werbung für Single-Dasein und Ehescheidung Abstand zu nehmen. Die Presse ist aufgerufen, sich freiwillig dazu zu verpflichten, die Berichterstattung über Ehescheidungen z. B. von Prominenten vollständig einzustellen.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich Trennungen und Ehescheidungen durch rechtzeitige Unterstützung vermeiden lassen. Eheberatung beispielsweise kann in mehr als 80% aller Beratungen auf Dauer erfolgreich sein – ein Faktum, dass von Wirtschaft und Medien unterdrückt wird, denn Eheberatung wird in Film und Fernsehen ausschließlich als Motiv für Hohn, Spott und Lächerlichkeit verwendet.

Die Regierung fördert Unglück, Armut und Zerfall, um dann wenig später ein wenig Linderung zu spenden. Wir fragen: wann hören die Absurditäten der ideologisch verblendeten Staatsbürokraten endlich auf?

Quellen:
[1] Kardas, J. & Langenmayr, A. (1996). Familien in Trennung und Scheidung. Ausgewählte psychologische Aspekte des Erlebens und Verhaltens von Scheidungskindern. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag.
[2] Kardas, J. (1996). Familie in Trennung und Scheidung: ausgewählte psychologische Aspekte des Erlebens und Verhaltens von Scheidungskindern. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag.
[3] Wallerstein, J. S. u. a. Scheidungsfolgen - Die Kinder tragen die Last: Eine Langzeitstudie über 25 Jahre. Votum/Juvena Verlag, ISBN 3779918579
[4] Hyams, H-U. Kinder wollen keine Scheidung, Klett-Cotta Verlag. ISBN 3608940448
[5] Blasius, D. (). Ehescheidung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. ISBN 3596104068
[6] Czernin, M und Largo, Remo, H.: Glückliche Scheidungskinder: Trennungen und wie Kinder damit fertig werden, Piper Verlag, ISBN 3492241581
[7] Bericht des Bundesministeriums für Frauen und Jugend, erhätlich unter http://www.bmfsfj.de/
[8] Pressemitteilung des Bundesjustizminiserin Zypris am 19. September 2008, abrufbar unter http://bundesjustizministerium.com/


Dieser Artikel erscheint mit freundlicher Erlaubnis des Urhebers Tobias Heinz

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Montag, 4. Februar 2008 - 17:33 Uhr
Kindstötung: Normalität in Deutschland

Die Welle der Kindstötungen durch überforderte Eltern reißt nicht ab.
Führten die Meldungen letztes Jahr noch zu betroffenen Berichterstattungen, sind jüngste Fälle nur noch Randnotizen wert. So schnell vollzieht sich Abstumpfung.
Die Gazetten gingen mit ihrer Koch- Berichterstattung darüber hinweg.
Koch wurde nicht zuletzt von seiner eigenen Partei abgestraft, dass er Migrationsgewalt für Wahlkämpfe instrumentalisierte.
Warum profilierte er sich nicht als "C- Politiker" in Sachen Kinderschutz und Familienhilfe ?
Neue Babyleichenfunde nähren allenfalls den Ruf nach scharfen Gesetzen und Abstrafung.
Es folgt die beinahe schon ritualisierte Inquisition bei den Jugendämtern, die trotz Kenntnis einer offensichtlichen Problemlage gepennt haben. Die beteiligten Amtsleiter weisen schablonenhaft jede Verantwortung von sich.
Wir nimmt sich der überforderten, vereinsamen Eltern und Familien an?
Lebensschutz ist für ZENTRUM zentrale Aufgabe des Staates schlechthin.
Der Sozialstaat ist gefordert, nicht der Staatsanwalt.
ZENTRUM fordert eine wirksame Frühprävention, Eltern- und Familiehilfe durch mehr Personal- und Sachmittelausstattung seit langem.
Es geht um die schwächsten Glieder der Gesellschaft.
Ein sog. Sozialstaat, der nur Geldtransferleistungen bietet, aber keine Hilfe, hat sich überlebt.
Nicht zuletzt ist um sich greifende Ignoranz auch Ausdruck einer Verkommenheit unserer Gesellschaft. Die seit Jahren gelebte Egoismusgesellschaft schafft Anonymität, Ausgrenzung und Gleichgültigkeit gegenüber elementarsten Lebensansprüchen der Menschen in unserer Mitte.

Dienstag, 29. Januar 2008 - 19:29 Uhr
Anfang vom Ende elterlicher Erziehungsverantwortung ?

Stellungnahme der Deutschen ZENTRUMspartei
zu dem
Entwurf eines Gesetzes zur
Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
auf BT-Drs. 16/6815 vom 24.10.2007

In den kommenden Wochen soll im Deutschen Bundestag über das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Eingriffe in das Sorgerecht bei Kindeswohlgefährdung abgestimmt werden – mit fatalen gesellschaftlichen Folgen für alle Eltern. Auf den ersten Blick zum Schutz der Kinder vor Missbrauch durch ihre Eltern gedacht, liegen die Tücken dieses Gesetzes im Detail. Zu Recht orientiert sich das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen“ (BT-Drs. 16/6815) an dem „Kindeswohl“ und knüpft erziehungsunterstützende Hilfeleistungen nicht weiter ausschließlich an das „elterliche Versagen“ des § 1666 BGB. Problematisch ist jedoch, dass die Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffes „Kindeswohl“, also das, was tatsächlich dem Wohl des Kindes entspricht, nunmehr alleinig durch den normsetzenden Staat ohne Rückbesinnung auf den grundrechtlich anzuerkennenden elterlichen Erziehungsprimat vollzogen wird.
Mit der als „exemplarisch“ gemeinten Auflistung gerichtlicher Anordnungsmöglichkeiten im neu formulierten Absatz 3 des § 1666 BGB wird faktisch das erreicht, was mit der Aufnahme von eigenen „Kinderrechten“ in das Grundgesetz erreicht werden sollte: eine weitreichende staatliche Erziehungskontrolle über die Entwicklung der zukünftigen Generation. In der DDR galt „die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen ordentlich zu erziehen und mit den für die Bildung und Erziehung Verantwortlichen eng zusammenzuarbeiten“ (§ 13 I JHVO der DDR), weil „die Erziehung … zugleich Aufgabe und Angelegenheit der gesamten Gesellschaft [ist]“ (FGB der DDR).
Um Kinder vor missbräuchlicher elterlicher Erziehung zu schützen, hätte die Klarstellung genügt, dass das Gericht insbesondere darauf hinwirkt, dass Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfsangebote im Interesse des Kindes in Anspruch genommen werden.
So jedoch zeigt die beispielhafte Aufzählung familiengerichtlicher Maßnahmen in dem neu gefassten Absatz 3 des § 1666 BGB, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, das das, was für viele gut ist, auch für jedes einzelne Kind gut sein muss. Damit wird die Erziehung verallgemeinert und entspricht gerade nicht dem Kindeswohl, das gemäß Artikel 5 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes jedem ein individuelles Erziehungsrecht durch seine Eltern zuerkennt.
Die Begründung der Bundesregierung in diesem Gesetzentwurf sagt selbst, dass die Vielfalt der bestehenden Schutzmaßnahmen von den Gerichten nicht genutzt werden (16/6815, S. 11, Nr. 2, 1. Absatz). Es ist folglich kein Defizit der gesetzlichen Norm festzustellen, sondern ein Defizit im Gesetzesvollzug insbesondere durch die Jugendämter.
Es besteht die Gefahr einer uniformen (Staats-) Erziehung, weil durch behördliche und gerichtliche Anordnungen auf Grund der faktisch ihr übertragenen Definitionshoheit hinsichtlich dessen, was (angeblich) dem Wohl des Kindes dienlich ist, die Erziehungszielbestimmung dem Staat übertragen wird und Eltern allein schon deswegen mit dem (Teil-) Entzug der Sorgeberechtigung zu rechnen haben, wenn ihre im Interesse der Kinder getroffenen Erziehungsvorstellungen von denen der staatlichen Behörde abweichen. Das gilt für den Schulbesuch, die Nichtinanspruchnahme staatlicher Krippenerziehung genauso wie die Ablehnung der geschlechtlich gleichmachenden Absicht der staatlichen gesundheitlichen Aufklärung. Kinder, die es zu schützen und zu fördern gilt, verkommen zu Objekten in dem entstehenden Interessenkonflikt staatlicher und elterlicher Erziehungsverantwortung im Gegensatz zu der Rechtsprechung, die davon ausgeht, „dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (so BVerfGE 99, 216 ff).

Liudger Berresheim, familienpolitischer Sprecher im Bundesvorstand

Dienstag, 11. Dezember 2007 - 18:55 Uhr
"Im Licht der Verfassung sieht es düster aus"-die Familien-Politik der Bundesregierung geht an den Bedürfnissen der Familien vorbei

(ein Beitrag von Liudger Berresheim)

Es gibt viel zu wenige Kinder in Deutschland. Diese Tatsache, da sind sich Politiker, Ökonomen und Vertreter der Wirtschaft einig, belastet zunehmend das wirtschaftliche Wachstum und den gesellschaftlichen Wohlstand. „Deutschland in der Wachstumsfalle“ lauten die ersten Worte in einer der zahlreichen Broschüren des Bundesfamilienministeriums zum Thema „mehr Kinder durch mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Als Abhilfe werden das Elterngeld, der flächendeckende Krippenausbau und die Einführung allgemeiner Ganztagsschulen gefordert. Diese Ansicht steht schon in einem „Strategiepapier“, das im November 2004 von dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Zusammenarbeit mit der damaligen SPD-Familienministerin Schmidt erarbeitet wurde.
Es sollten Anreize geschaffen werden, damit Mütter nach der Babypause wieder schneller eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Deshalb sollte das neue Elterngeld nur noch halb so lang gezahlt werden wie bisher. Das Ehegattensplitting wurde in Frage gestellt, weil durch den Steuervorteil „bei verheirateten Eltern die Arbeitsanreize für den nicht erwerbstätigen Partner verzerrt“ sind. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hielt in seinem Papier mit der SPD-Ministerin fest, dass das Kindergeld als direkte Finanzhilfe sein Ziel (mehr Kinder) nicht erreicht hat. „Wahlfreiheit“ für Eltern wurde zum neuen Schlagwort. Gemeint war, Müttern mehr Möglichkeiten zu eröffnen, trotz Kinder erwerbstätig zu sein. Dass Wahlfreiheit auch heißt, sich ganz den Kindern widmen zu können, blieb unberücksichtigt. Als Fazit steht in der ministeriellen Druckschrift: „Die unzureichende Vereinbarkeit von Familie und Beruf belastet nicht nur die Eltern selbst. Sie führt auch bei den öffentlichen Haushalten durch Ausfälle bei Steuern und Sozialabgaben zu erheblichen Mindereinnahmen.“
Eins zu eins wurden diese Erkenntnisse nun durch die CDU-Nachfolgeministerin v.d. Leyen in praktische Politik umgesetzt. Familienförderung a la Regierungskoalition ist demzufolge: Erwerbstätigkeit aller Elternteile erreichen. Dann steigen die Einkünfte für die Familien, die Steuereinnahmen für den Staat und die Wirtschaft erhält die trotz hoher Arbeitslosigkeit dringend benötigten Arbeitskräfte. Und die Kinder? Für die gibt es ja dann entsprechende Betreuungsplätze in Krippen, Tagesstätten und Ganztagsschulen.
Offensichtlich besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Krippenplätzen und Geburtensteigerung. Sonst müsste Brandenburg mit der bundesweit dichtesten Krippenquote die meisten Kinder haben. Tatsächlich aber ist es das Schlusslicht in Deutschland. Alle Länder im Osten haben eine geringere Kinderzahl pro Familie als sämtliche Länder im Westen, wie ein Schaubild des statistischen Bundesamtes zeigt. Nach einer Ipsos-Umfrage (März 2007) halten über 80% aller Mütter mit Kleinkindern es für das Beste, wenn Kinder bis zum dritten Lebensjahr zu Hause sind statt in einer Krippe.
Wer seine Kinder selbst erziehen möchte, hat nun das Nachsehen. Für ihn gibt es jetzt 2.700 Euro weniger staatliche Förderung als mit dem bis 2006 geltenden Erziehungsgeld. Immer noch hat eine Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittsverdienst im Jahr 1.197 Euro weniger (!) zur freien Verfügung als das verfassungsrichterlich festgelegte steuerliche Existenzminimum beträgt. Das heißt, pro Kopf und Monat zahlen sie 25 Euro dazu, quasi als „Eintrittsgeld“, damit sie hier leben dürfen. Offensichtlich ist dies keine „Wahlfreiheit“. Familien werden schlichtweg genötigt, aus finanzieller Überlebensnot heraus sich der politischen Meinung anzuschließen, ihre Kinder in Obhut zu geben, und beiderseits erwerbstätig zu werden – der gewünschte Zweck ist erreicht.
Dies ist eindeutig im Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das in immer kürzer werdenden Abständen seit Jahren beharrlich Gerechtigkeit für Familien durch den Gesetzgeber anmahnt, insbesondere im Steuerrecht und den Sozialsystemen. Es ist ständige Rechtsprechung, das die eheliche Familie eine „Erziehungs- und Wirtschaftsgemeinschaft“ ist und der Staat nicht berechtigt ist, sie „zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen“ (2 BvR 1057/91 v. 10.11.1998). Seit Jahren bleibt die entsprechend konsequente Umsetzung durch den Bundestag aus.

Wir brauchen:

-Gerechtigkeit für die Familien durch die Anpassung der Gesetzeslage an die Rechtslage (Umsetzung der familienfördernden Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen).
- Förderung der Familien, deren Existenzminimum nicht gesichert ist.
- Angebote und Hilfestellung für Eltern während Schwanger- schaft, Babyzeit und Kleinkindzeit für ein Ja zum Kind.
- erziehungsunterstützende Angebote für Familien, die Schwierigkeiten haben.
- eine Familienpolitik, die sich an den Bedürfnissen der Familien orientiert.
- Stärkung und Förderung der Familie als Einheit, wie es das Grundgesetz und die Rechtsprechung vorsieht.

Dazu steht das ZENTRUM.

Donnerstag, 29. November 2007 - 17:43 Uhr
Ehe mit Kindern,ein Auslaufmodell ?

Laut jüngster Bundesstatistik ist die Anzahl der Ehepaare mit Kindern seit 10 Jahren bundesweit um 16% zurückgegangen, am stärksten mit 40% übrigens im Osten der Republik-
ein bundesdeutscher Schwund von 1,4 Millionen Kinderfamilien seit 1996.
Statistiken lügen bekanntlich wie gedruckt. Machen wir uns nichts vor- die Zahlen entsprechen der Beobachtung hüben wie drüben.
Die Berliner Parteien nahmen es mit Gelassenheit auf- wir nicht.
Die nüchternen Zahlen stellen unserer Familien- und Kinderpolitik ein Armutszeugnis aus.
Die Entwertung der Ehe als rechtsverbindlicher Schutzraum, privilegiert von Verfassungs wegen im kollektiven Bewußtsein ist eine Tatsache.
Flucht aus der Verantwortung, Bindung auf Zeit, Lebensabschnittsgefährte sind Synonyme für den Zeitgeist und Ausdruck von Modernität. Das Eheversprechen, bei unseren Vorfahren auf Ewigkeit angelegt, hat ausgedient, oder ? Die populistische Forderung einer CSU Populistin nach Ehe auf Probe passt völlig ins Bild.
Umfragen belegen andererseits eine Rückkehr zur Romantik. Hochzeit in weiß steht wieder hoch im Kurs. Der Kinderwunsch bundesdeutscher Paare ist ungebrochen.
Wie passen die Eindrücke zusammen?
Finanzielle Not, Existenzangst, düstere Zukunftsperspektiven sind die Auslöser für Kinderlosigkeit hierzulande. Die deutschen sind nicht ehemüde, sondern kinderscheu. Ehe und Kinder sind untrennbar verbunden, ob man religiös sein mag oder nicht.
Der Politik ist`s zu danken, dass die Deutschen, von Natur aus keineswegs bindungsscheu, die Verantwortung und finanziellen Lasten eines Kindersegen scheuen.
Explosion der Mieten, Bedarfsgüter, Strompreise, besonders dank Mehrwertsteuer tun ihr Übriges. Die Kinder- und Ehemisere hierzulande ist hausgemacht. Mag sein, dass südländische Nachbarn weniger materialistisch eingestellt sind, zumal Kinderreichtum in ihrer Gesellschaftskultur tiefer verankert sind.
Die Vorbehalte hierzulande sind hausgemacht. Wer will`s den Menschen verdenken, wenn jeder Funke von Optimismus von Weltuntergangszenarien (Klimakatastrophe) niedergekämpft wird ?
Die Flucht aus der Ehe hat aber auch handfeste sozialpolitische Ursachen, denn die Ehe führt zu Benachteiligung bei Sozialleistungen. Die Menschen ziehen „wilde“ Ehe oder verdeckte Lebenspartnerschaften vor, ganz einfach, weil es den Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet.
Der Ehenrückgang ausgerechnet im Osten, vor der Wende ausgesprochen kinderreich, belegt es, denn dort sind Arbeitslosigkeit und Zukunftsangst auf höchstem Niveau.
Der Scheinstatus „alleinerziehend“ sichert Rundrumbetreuung des Staates, mag der Erzeuger auch bekannt sein, aber um der Staatsalimentation willen nicht preisgegeben wird.
Die Unterhaltsflucht leiblicher Väter ist ein Massenphänomen.
Warum nicht Bevorzugung von Ehepartnern bei der Wohnungsvergabe, Einstellung in den Staatsdienst, Jungverheiratetendarlehen etc. pp.
Das ZENTRUM fordert es übrigens.


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