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Grundsatzprogramm

– In der Fassung vom 02. April 2022 –

Grundsatzprogramm der Deutschen Zentrumspartei
Beschlossen durch den Bundesparteitag
am 02.04.2022 in Dormagen

Die
„Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands, gegründet 1870 – ZENTRUM“
ist die christliche und soziale Partei Deutschlands.

Ihre Identität ergibt sich aus dem Wahlspruch:
„Für Wahrheit, Recht und Freiheit!“

  1. Das ZENTRUM bekennt sich zu den christlich-jüdischen Wurzeln Europas und verteidigt die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Das ZENTRUM ist stets bemüht, christliche Grundsätze für Staat und Gesellschaft in seine politische Arbeit einzubringen.
  3. Ehe und Familie sind die Grundlage der menschlichen Gemeinschaft. Daher sind ihnen jene Mittel bereit zu stellen, die sie zur Erfüllung ihrer naturgegebenen Aufgabe benötigen und der Freiraum zu gewähren, dieser gerecht werden zu können.
  4. Subsidiarität, Solidarität und das Gemeinwohl sind die Quellen der politischen Arbeit des ZENTRUMS.

Auf der Basis dieser Grundsätze
geben wir uns in Verantwortung vor Gott und den Menschen
folgendes Programm als Ausdruck unseres politischen Willens:

Artikel I – Der Mensch

  1. Die unveräußerliche Menschenwürde und damit die Achtung der Menschenrechte gelten für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes.
  2. Die Natur ist dem Menschen zur Nutzung und Gestaltung anvertraut. Sie ist für kommende Generationen zu bewahren. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Interessen muss hergestellt werden.
  3. Arbeit und Wirtschaft haben Jedem ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Dies muss außer der Versorgung mit dem Lebensnotwendigen auch die Teilnahme an den Kulturwerten bewirken.
  4. Es ist die Aufgabe jedes Menschen, sich zu bilden und seine Talente und Begabungen zu nutzen. Staat und Gesellschaft müssen sicherstellen, dass jeder Mensch die gleichen Chancen hat, seine Neigungen und Begabungen zu entwickeln.
  5. Die Wirtschaftsordnung muss vom Gemeinsinn getragen sein und das Gesamtwohl über den Vorteil des Einzelnen stellen. Wirtschaftliche Zwecke dürfen nicht dazu führen, dass die Würde des Menschen verletzt wird.

Artikel II – Die Gesellschaft

  1. Rechte und Pflichten in den Gliederungen von Gesellschaft und Staat sind gemäß dem Prinzip der Subsidiarität zu gestalten. Die Familie ist Kern und Grundlage der Gesellschaft. Dabei sind alle Gliederungen solidarisch dem Gemeinwohl verpflichtet, damit jeder Bürger in geregelten Bahnen sein Glück finden und verwirklichen kann.
  2. Wir wollen eine Solidargemeinschaft mit Rechten und Pflichten, die vor Missbrauch zu schützen ist. Allgemeine Lebensrisiken sind solidarisch abzusichern.
  3. Wir setzen uns für die Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Menschen ein unter Wahrung der deutschen Identität und der gesellschaftlichen Leistungsfähigkeit.
  4. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung sollen einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung leisten.
  5. Wir setzen uns für die Soziale Marktwirtschaft ein, deren Prinzipien einen funktionierenden Markt, eine niedrige Staatsquote, eine niedrige Staatsverschuldung, einen intakten Arbeitsmarkt und finanzierbare soziale Sicherungssysteme verlangen. Die Gliederungen des Staates sind mit den notwendigen Finanzen auszustatten, deren effiziente Verwendung streng überwacht werden muss.

Artikel III – Der Staat

  1. Als traditionelle Verfassungspartei verteidigen wir unsere freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Artikels 20 Absatz 4 Grundgesetz.
  2. Wir wollen in Deutschland eine Demokratie, die die Willensbildung des Volkes in politischen Parteien uneingeschränkt zulässt und fördert, solange diese nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen.
  3. Der Staat muss die Sicherheit gegenüber Gefahren im Innern wie im Auswärtigen sicherstellen und für die Durchsetzung von Recht und Gesetz ohne Ansehen von Person und Herkunft sorgen.
  4. Das Monopol für die Ausübung von Gewalt liegt ausschließlich beim Staat. Er muss dieses für den Schutz und die Umsetzung der Rechtsordnung einsetzen und darf es nicht an Dritte abtreten. Das Gewaltmonopol darf allein nach rechtsstaatlichen Prinzipien ausgeübt werden.
  5. Es ist Aufgabe des Staates, die Grundversorgung menschlichen Lebens sicher zu stellen. Dies bedeutet, dass Schlüsselpositionen bei der Bereitstellung und dem Erhalt von Infrastrukturen, die von grundsätzlicher Bedeutung für Wirtschaft und Versorgung sind, im Zweifelsfalle bei der öffentlichen Hand liegen sollen.
  6. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, weshalb hoheitliche Entscheidungsgewalt der gewählten Volksvertreter nur an solche übernationalen Organisationen übertragen werden darf, die gleichermaßen durch Wahlen vom Volk legitimiert sind; das Bekenntnis zum NATO-Verteidigungsbündnis steht für das ZENTRUM dabei nicht zur Disposition.
  7. Das ZENTRUM bejaht den konföderativen Zusammenschluss Europas aus souveränen Staaten sowie die internationale Zusammenarbeit im Rahmen des Engagements in den Vereinten Nationen (UN).

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